Man stelle sich vor, die Bundesregierung schafft für alle Kraftfahrzeuge die Kennzeichnungspflicht ab. Sie will nun endlich ihr Ziel eines Bürokratieabbaus, den auch der Bürger spürt, konsequent umsetzen. Millionen von Bürgern würden durch die Abschaffung einer Kennzeichnungspflicht entlastet, der Bürger könnte sein neu gekauftes Auto oder Motorrad gleich beim Händler mitnehmen. Auch der ADAC würde jubeln, endlich Schluss mit dem ewigen Misstrauen den Kraftfahrzeugfahrern gegenüber. Schließlich würden sich die Fahrzeughalter selbstverständlich an die StVO halten.

Zur Diskussion: Mehr (Rechts-)Schutz insbesondere für Fußgänger

Soviel zum Traum, denn natürlich käme niemand auf die Idee, Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr herumfahren zu lassen. Mal abgesehen davon, dass vermutlich der Lobbyverband der Kfz-Schilder­macher den Verlust hunderttausender hochwertiger Arbeitsplätze beklagen würde, wäre ein sicherer öffentlicher Straßenverkehr nicht mehr zu gewährleisten. Dazu gibt es einfach zu viele Kraftfahrzeuge.

Zu groß wäre die Verlockung dann doch für einige PKW- oder Motorradfahrer, zur Abkürzung mal eben durch die Fußgängerzone zu fahren, oder um am Stau vorbeizukommen den Gehweg mit zu benutzen. An einer rot zeigenden Ampel zu halten, nur damit ein paar lästige Fußgänger sicher über die Straße gehen können ? Wenn von rechts oder links keiner kommt, wird durchgefahren. Direkt vor dem Restaurant, dem Supermarkt, dem Blumenladen auf dem Gehweg parken ? Aber selbstverständlich, sollen die Fußgänger doch sehen, wo sie bleiben. Endlich würde der öffentliche Verkehrsraum optimal genutzt werden können.

Schnell würden alle, auch die Autofahrer selber, einsehen, dass Verkehrsregeln von der Mehrheit der Verkehrsteilnehmer nur eingehalten werden, wenn der einzelne Kraftfahrer weiß, dass er über ein Kennzeichen identifizierbar und damit zur Verantwortung gezogen und auch haftbar gemacht werden kann.

Regelverstöße sind eindeutig

Besteht zumindest bei Kraftfahrzeugen Konsens, dass diese einer Kennzeichnungspflicht unterliegen müssen, so ist dies bei Fahrrädern (noch) nicht der Fall. Die Dimension des Radverkehrs verlangt aber inzwischen immer deutlicher nach praktikablen Lösungen, insbesondere zum Schutz des schwächsten Glieds im öffentlichen Verkehrsraum, den Fußgängern. Waren es vor einem Jahrzehnt noch einige hartgesottene Einzelkämpfer, die sich mit dem Fahrrad durch die Stadt bewegten, ist die Zahl der Radfahrer in den Städten dramatisch angestiegen. Die in den Innenstädten überquellenden Fahrradparkplätze und viele „wilde“ Fahrradabstellplätze zeugen davon. Welchen Stellenwert Fahrräder im städtischen Verkehr inzwischen eingenommen haben, zeigt insbesondere die hohe Zahl von Berufspendlern, die regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit fahren, selbst im Winter.

Allerdings gibt es noch eine ausgeprägte psychologische „Beißhemmung“ gegen eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder. Hier haben die Lobbyverbände der Radfahrer „gute“ Arbeit ge­leistet. Wie kaum jemand anderem haftet den Radfahrern der Nimbus des ultimativen Gutmenschen an, der sich ökologisch-nachhaltig fortbewegt und dem daher keine administrativen Fesseln angelegt werden dürfen. Und Gut­menschen können per se schon keine Regeln verletzen, womit sich der Gedanke einer Kennzeichnungspflicht gleich erledigt hat.

Die Realität ist aber eine andere: Radfahrer verstoßen massenhaft gegen die Straßenverkehrs­ordnung. Früher oder später, eher früher werden einem Fußgänger Radfahrer auf dem Geh­weg oder in Fußgängerzonen begegnen, die teils mit hoher Geschwindigkeit fahren und es als Belästigung empfinden, wenn Fußgänger nicht sofort ausweichen und den Weg frei machen. Als Fußgänger ist man mittlerweile gut beraten, in einer Fußgängerzone erst einmal nach hinten rechts oder links zu schauen, bevor man einfach mal so abbiegt, um zu einem Laden zu gehen. Ein Absteigen und Schieben des Rades auf dem Gehweg oder der Fußgängerzone scheint für Radfahrer völlig außerhalb ihrer Vorstellungskraft zu liegen.

Es spielt auch keine Rolle, in welcher deutschen Stadt man sich als Fußgänger aufhält. Egal ob man auf dem schönen Spazierweg im kleinen Langenargen am Bodensee mit deutlichen Rad­fahrverbotsschilder geht, die alle paar Meter auf dem Asphalt aufgebracht sind, in der Fußgängerzone in Duisburg oder auf dem Kur­fürstendamm in Berlin. Radfahrer befahren hemmungs- und rücksichtslos die Verkehrsflächen, die ausschließlich Fußgängern vorbehalten sind. Völlig unverständlich ist es, wenn auch trotz vorhandener Radwege noch auf Gehwegen Rad gefahren wird.

Kommunikation ist schwierig

Als Fußgänger sollte man es sich gut überlegen, ob man einen Radfahrer auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone zur Rede stellt und ihn auffordert, abzusteigen und sein Rad zu schieben. Das Gutmenschentum haben die Radfahrern mittlerweile so verinnerlicht, dass sie die freundliche Ansprache von Fußgängern, doch bitte Rücksicht zu nehmen, als Majestätsbeleidigung empfinden.

Und so reagieren sie auch. Man kann als Fußgänger fast von Glück sprechen, wenn man „nur“ auf das Unflätigste beschimpft wird. Manchmal kann man aber auch nur Reißaus vor der Aggressivität von Radfahrern nehmen. Ganz schnell stilisieren Radfahrer dabei das Opfer (Fußgänger) zum Täter mit der suggestiven Frage „Soll ich etwa auf der Straße fahren?“ Da werden dann mal eben alle verkehrspolitischen Probleme beim Fußgänger abgeladen. Der ist schuld, dass es keine Radwege an Straßen gibt oder das Radfahren in Fußgängerzonen immer noch nicht erlaubt ist. Er schäme sich.

Kennzeichnungspflicht schützt Fußgänger

Auch wenn theoretisch die Straßenverkehrsordnung schon immer auch für Radfahrer gilt, bewegen sich Radfahrer de facto in einem rechtsfreien Raum. Es braucht schon mehrere Ordnungshüter, um eine Radfahrer zu stellen, der durch die Fußgängerzone oder auf dem Gehweg fährt. In der Regel entzieht sich der Radfahrer der Feststellung seiner Personalien durch Fahrerflucht, auch in dem Wissen, dass er – oder sie – so gut wie nie belangt werden wird. Denn wie will man einen verkehrswidrig fahrenden Radfahrer identifizieren ohne eine Kennzeichnung? Daran ändern auch die zum 01.04.2013 erhöhten Bußgelder nichts.

Dabei geht es nicht um die Durchsetzung der Rechtsordnung um des Prinzips wegen. Heutige Fahrräder mit modernen Schaltgetrieben und erst recht die mit Elektromotoren betriebenen Räder erreichen Geschwindigkeiten, die bei Zusammenstößen mit Fußgängern zu erheblichen Verletzungen bis hin zur Todesfolge führen können. Daher muss es grundsätzlich möglich sein, einfach und zweifelsfrei feststellen zu können, wer Halter eines Fahrrades ist. Gerade im Hinblick auf die enormen Zuwachsraten im Radverkehr ist es nicht mehr akzeptabel, wenn die Durchsetzung des Fußgängerschutzes vor verkehrswidrig fahrenden Radfahrern quasi un­möglich ist und Schadenersatzansprüche ins Leere laufen.

Eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder würde helfen, das Bewusstsein bei Radfahrern zu schaffen, dass die StVO auch für sie gilt. Alleine das wäre den Aufwand schon wert.

Kennzeichnungspflicht ist unbürokratisch möglich

Die Kennzeichnungspflicht für Fahrräder lässt sich unkompliziert und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand einführen. Hierzu müsste man sich lediglich des bereits seit vielen Jahren eingeführten Systems der Versicherungskennzeichen bedienen, die für mit Benzinmotoren ausgestatteten Fahrrädern (MoFas) und Mopeds verwendet werden. Beim Kauf eines Fahr­rades würde der Fahrradhändler das Kennzeichen anbringen und die Daten weiterleiten.

Vorteilhaft für die Fußgänger wäre zudem die mit dem Kennzeichen verbundene Haftpflichtversicherung von Radfahrern. Auch würde die nicht nachvollziehbare rechtliche Unterscheidung in mit Elektro- und mit Benzinmotoren betriebene Fahrräder abgeschafft. Dem Fußgänger dürfte es egal sein, ob er von einem Elektro- oder einem Benzinmotorfahrrad umgefahren wird.

Fazit

Der zunehmende Radverkehr in den Städten findet in einem praktisch rechtsfreien Raum und zu Lasten der Fußgänger statt. Die personell unterbesetzten Ordnungsämter und Polizeiwachen sind auch nicht im Ansatz in der Lage, Fußgänger vor rücksichtslosen Radfahrern auf Gehwegen und Fußgängerzonen zu schützen.

Eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder ist daher dringend notwendig, um bei Radfahrern das Rechtsbewusstsein für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zu schaffen und Fußgängern zu ermöglichen, verkehrswidrig fahrende Halter von Fahrrädern schnell, unkompliziert und zweifelsfrei zu identifizieren und haftbar machen zu können. Die Lobbyverbände der Fußgänger, die Fraktionen im Bundestag und auch die Medien sollten sich den Themas annehmen. Die Zeit ist reif.

Was meint FUSS eV dazu?

Die mobilogisch-Redaktion bat im Interview den Bundesgeschäftsführer von FUSS eV., Bernd Herzog-Schlagk, um seine Position zur Forderung nach der Kennzeichnungspflicht.

? Über die Hälfte der Befragten Fußgänger füh­len sich in der Bundeshauptstadt durch Radler auf dem Gehweg belästigt oder gefährdet. Ist das ein Berliner Problem?

! Nein, ich denke, es ist die Herausforderung von quirligen und ansonsten recht sympathischen Verdichtungsräumen, in denen gerne und viel mit dem Rad gefahren wird. Auf Reisen lieben wir solche Stadtteile, in unserem eigenen Wohnkietz nervt es uns, auch wenn wir selbst dort Fahrrad fahren wollen.

? Aber der Begriff „die Rüpelradler“ ist ja mittler­weile ministeriabel, selbst Herr Ramsauer …

! Die Radler, die Fußgänger, die Hundebesitzer, die Touristen, diese Verallgemeinerungen stören mich sehr. Das ist auch das einzige, was ich an diesem mobilogisch!-Artikel unschön finde, ansonsten ist der Vorschlag ja nicht neu, drängt sich auf den ersten Blick geradezu auf.

? Zum Thema: würde die Kennzeichnungspflicht für Fahrräder das Problem lösen?

! Ich wohne dicht an einer Ausfallstraße. Bei fast jedem Umlauf fahren dort Kraftfahrzeuge noch bei Rot in die Kreuzung ein, mal abgesehen von dem als Räumzeit gedachten Gelb. Diese Autos haben zu 100 % erkennbare Kennzeichnungen. Doch was geschieht, wenn ich die aufschreibe und Anzeige erstatte? Nichts.

? Also kann auf die Kennzeichnung ganz verzichtet werden, wie Peter Schmitten im Artikel eher satirisch vorschlägt?

! Nein, ich wollte lediglich auf das Hauptproblem der unzureichenden Sanktionierung von wirklich lebensgefährlichen Straftaten hinweisen. Es liegt ein Quantensprung zwischen den Fußgängerunfällen, die durch Autos und die durch den Radverkehr verursacht werden.

? Aber wird hier nicht ein zunehmendes Problem und das Unsicherheitsgefühl der Fußgängerinnen und Fußgänger verniedlicht?

! Nein, das lässt sich nicht mehr verniedlichen und wir müssen auch dagegen angehen. In einer Stadt, die sich lebenswert entwickeln soll, darf der Radverkehr weder zügellos alle Flächen erobern, noch dürfen geförderte Fahrradmaßnahmen zu Lasten des Fußverkehrs durchgeführt werden. Beides ist derzeit aber bundesweit der Fall.

? Der FUSS e.V. setzt sich gezielt für Infrastrukturmaßnahmen zugunsten des Umweltverbundes ein. Schwächelt er aber nicht bei der Frage, wie man den Radler oder die Radlerin ansprechen und notfalls auch „packen“ kann?

! Das ist richtig, doch ich denke, dass wir an diesem Punkt alle hilfloser sind als bei der Frage, wie ein vernünftiger Zebrastreifen auszusehen hat. Wir haben die sogenannte Verkehrserziehung Jahrzehnte den großen Verkehrssicherheitsorganisationen und der Autolobby überlassen, unsere Website www.senioren-sicher-mobil > Tipps ist ein Schritt, da etwas gegensteuern zu wollen. Wir setzen uns mit dem Verhalten auch von Radlerinnen und Radlern sehr intensiv auseinander.

? Aber wenn es die Zielgruppe nicht liest und man die Übeltäter nicht packen kann?

! Mit dem Schildchen wären wir nicht viel weiter, fahrend ist es kaum zu erkennen und wenn doch, was sollen wir mit der Nummer tun? Für ein behindernd geparktes Fahrrad ist in der Regel nicht mehr die Polizei zuständig, sondern das nur werktags zwischen .. und .. Uhr besetzte Ordnungsamt. Ich höre da schon: „Was meinen Sie, was wir zu tun haben, da müssen Prioritäten gesetzt werden.“ Das wird schlichtweg nicht verfolgt.

? Hat der kleine FUSS das Thema mit dem größeren ADFC so abgesprochen?

! Wir sind mit dem ADFC im Gespräch, aber über die Kennzeichnungspflicht haben wir, wie auch über die abzulehnende Idee, Fußgänger abends zu beleuchten, nur einmal kurz gesprochen. Wir sehen schon eine große Verantwortung beim Fahrradclub und wir sehen nicht bei allen örtlichen Fahrradgruppen die Einsicht, dass die Akzeptanz des Fahrradverkehrs durch Fußgänger eine immer drängender werdende Voraussetzung bei der weiteren Förderung darstellt. Das ist ein Prozeß, den wir gerne mehr unterstützen würden.

? Wäre es denn nicht eine gute Strategie, als Fußgängerlobby mit der Kennzeichnungspflicht mehr Druck auf die Fahrradlobby auszuüben?

! Es ist zum einen nicht unser Stil, Dinge zu fordern, hinter denen wir nicht halbwegs geschlossen stehen. Wir sehen einfach auch den Konflikt, dass solche „Pflichten“ zur Abnahme der Fahrradnutzung führen können und genau das wollen wir nicht.

? Also ist das für den FUSS e.V. ein Tabuthema?

! Nein, die Diskussion über die Kennzeichnungs­pflicht sollte in der Tat öffentlich geführt werden und ich bin gespannt auf die Argumente, die auf diesen Artikel kommen.

? Haben Sie persönlich eine Vision, wie sich das Verhalten so mancher Radlerinnen und Radler ändern könnte?

! Ich könnte mir Aktivitäten vorstellen, die bewusst auf das Gute-Radler-Image setzen, die Kavaliere am Lenkbügel. Die Vorgeschichte des ADFC waren ja mal die „Grünen Radler“, wo auch ich vor immerhin 38 Jahren dabei war. Schon damals waren die Radler aus Autoperspektive verpönt und wir waren „die guten Rad­ler“. Eine moderne Fassung müsste heute anders aussehen, eine professionelle und differenzierte Kampagne zur Förderung der Achtsamkeit gegenüber den Fußgängerinnen und Fußgängern. Natürlich mit schlaueren Aussagen als die von Herrn Ramsauer.

Ihre Meinung ist gefragt!

Dass es das oben beschriebene Problem gibt, ist sicherlich unbestreitbar. Was kann man zu der Forderung nach Kennzeichenpflicht sagen bzw. welche besseren Alternativen gibt es?

 

Dieser Artikel von Peter Schmitten ist in mobilogisch! , der Vierteljahres-Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Heft 2/2013, erschienen. 

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