Böse Zungen behaupten, es gäbe drei Arten von Radfahrern. Die ersten fahren mit dem Fahrrad von A nach A - drehen eine Runde in der Freizeit damit. Die zweiten fahren mit dem Fahrrad von A nach B - benutzen es also als ganz normales Verkehrsmittel. Und die dritten nehmen ihren Drahtesel in Bahn und Bus mit. Die Vorstellung ist ja auch zu verlockend: Die Benutzung des Fahrrads ist (zweifellos) umweltfreundlich, für die Benutzung von Bus und Bahn gilt das auch, also muss doch die Mitnahme des Fahrrads in Bahn und Bus doppelt umweltfreundlich sein.

Szenenwechsel Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Im September 2017 stand der Fortbestand des Semestertickets der Universität Bonn auf Messer‘s Schneide. Zuvor hatten der VRS beziehungsweise die in ihm zusammengeschlossen Verkehrsunternehmen entschieden, die Fahrradmitnahme mit dem Semesterticket ohne Zuzahlung wochentags erst ab 19 Uhr zu erlauben (am Wochenende weiterhin ganztägig). Für Jobticket-Inhaber war die kostenlose Fahrradmitnahme schon bisher erst ab 19 Uhr möglich, bei den Schülertickets gilt die Regelung seit 01. August 2017. Für die Semestertickets gilt es ab dem Wintersemester.

Der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AStA) der Universität Bonn wollte diese Einschränkung nicht akzeptieren und verweigerte zunächst die Zustimmung zu den geänderten Vertragsbedingungen. Als jedoch klar wurde, dass die Verkehrsunternehmen kein Angebot unterbreiten, welches die ganztägige Fahrradmitnahme weiterhin inkludiert, blieb nur die Wahl, das Semesterticket insgesamt aufzugeben, oder die gestrichene Fahrradmitnahme zu schlucken. Am Abend des 27. September stimmte das Studierendenparlament dann doch noch der Änderung und damit der Fortsetzung des Semestertickets zu.

Grund für die Einschränkung ist, dass es immer wieder - insbesondere zur Hauptverkehrszeit - Konflikte zwischen Fahrgästen mit und Fahrgästen ohne Fahrrad gab. So rücksichtslos, wie man manche Fahrradfahrer in Fußgängerzonen oder auf Wanderwegen erlebt, so haben sich einige Zeitgenossen eben auch in den Fahrzeugen, auf den Bahnsteigen und den Unterführungen benommen.

Fahrräder im Zug

Doch wie rational ist nun die Fahrradmitnahme in der Bahn? (Ich beschränke mich im Rest des Beitrags auf die Fahrradmitnahme im Zug - im Bus spielt sie eine untergeordnete Rolle, allenfalls noch auf einigen Steigungsstrecken, wo das Fahrradfahren mühsam ist.) Die Mitnahme eines Fahrrades benötigt etwa so viel Platz wie die eines weiteren Fahrgastes. Das heißt, wenn alle Fahrgäste ein Fahrrad mitnehmen, dann kann ein Zug nur noch halb so viele Fahrgäste mitnehmen. Der Umweltvorteil der Bahn gegenüber dem Pkw wird etwa mit Faktor 4 angegeben. Dieser Wert gilt im Mittel über alle Tageszeiten und damit bei einem Besetzungs­grad der Züge von im Schnitt grob 25 Prozent.

In der Hauptverkehrszeit (HVZ), wenn die Züge zu 100 Prozent ausgelastet sind, erhöht sich der Umweltvorteil somit auf den Faktor 16. Dies gilt jedoch nicht für die Grenzwertbetrachtung einer zusätzlichen Personen- oder Fahrradbeförderung. Denn hierfür werden zusätzliche Kapazitäten (mit entsprechendem Ressourcenverbrauch) benötigt, die dann den Rest des Tages oftmals nur „warme Luft“ befördern. Die Annahme, dass der ganztägige Durchschnitt auch für zusätzliche Beförderungen in der HVZ stimmt, ist realistisch. Somit ist die Fahrradmitnahme zur HVZ aus Umweltsicht doppelt so gut wie eine Fahrt mit dem Auto, aber nur halb so gut wie die Benutzung des Zugs ohne Fahrrad. Die Fahrradmitnahme zu Zeiten (und auf Streckenabschnitten), zu denen die Züge nicht voll ausgelastet sind, ist unkritisch und aus Umweltsicht immer ein Vorteil.

Fahrräder zum Zug

Bleibt die verkehr- und wirtschaftliche Betrachtung. Das Fahrrad ist ein sehr kostengünstiges Verkehrsmittel, vermutlich sogar billiger als das Zufußgehen; man betrachte nur die Kosten für eine Neubesohlung von Schuhen. Nun ist das Haltestellennetz der Eisenbahn systembedingt recht grobmaschig, das heißt für viele Verkehrs­relationen (Haus zu Haus) sind erhebliche Wege von und zum Bahnhof erforderlich. Dieser Systemnachteil ließe sich durch auch einen massiven Ausbau des Bahnnetzes nur marginal ändern. Insofern bestehen große Chancen, den Einzugsbereich des Schienennetzes mit dem Fahrrad deutlich zu vergrößern - und dies in ökologisch ausgesprochen günstiger Weise.

Nur hat das Fahrrad einen gravierenden Nachteil, und der ist dessen Empfindlichkeit gegenüber Diebstahl und Vandalismus. Für die Mitnahme eines Fahrrades im Zug besteht keine Notwendigkeit, wenn es nur im Zu- oder Abbringerverkehr benötigt wird und wenn am betreffenden Bahnhof eine sichere Abstellmöglichkeit gegeben ist; das können bewachte Fahrrad-Stationen, abschließbare Boxen oder auch nur einfach gut kameraüberwachte Fahrradständer sein. Wenn im Zu- und im Abbringerverkehr das Fahrrad das Verkehrsmittel der Wahl ist, dann ist auch an die Variante „zwei Fahrräder“ mit guten Abstellmöglichkeiten an beiden Bahnhöfen zu denken. Und da es bei der sicheren Abstellung starke Skaleneffekte bei größeren Mengen gibt, spricht alles dafür, genau diese Kombinationen zu fördern. Die Fahrradmitnahme im Zug hingegen ist keine so gute Lösung. Um es volkswirtschaftlich sinnvoll zu steuern, ist ein angemessener Fahrpreis für die Fahrradmitnahme im Zug während der HVZ durchaus sinnvoll.

 

Reaktionen auf den Beitrag

Unterschiedliche Beweggründe berücksichtigen

Die Frage „sollte die Fahrradmitnahme in der Hauptverkehrszeit wieder eingeschränkt werden?“, geht m.E. am Thema vorbei, da viel zu pauschal gestellt. Zum einen sind die Verkehrsmittel, auch Bahnen, sehr unterschiedlich in ihren Möglichkeiten, Fahrrädern zu transportieren. Und die Beweggründe, ein Fahrrad im Zug zu transportieren, sind ebenfalls sehr unterschiedlich.

Im Artikel von Wolfgang Dietrich Mann wird immer davon ausgegangen, dass ein Berufspendler jeden Tag sein Fahrrad im Zug dabei hat und dies auch noch sehr leichtfertig macht. Dies ist doch nur einer der möglichen Gründe, ein Fahrrad im Zug mitzuführen. Und ich kenne niemanden, der sich diesen Stress aus Lust und Laune gibt.

Soweit die Möglichkeit besteht, den Weg zum oder vom Zug sinnvoll zu Fuß oder per ÖPNV zu erledigen, wird das wohl für Pendler in der Regel die erste Wahl sein. Es gibt aber auch die Gelegenheitsfahrer, z.B. in der Bahn im Fernverkehr, die das Rad mit in den Urlaub nehmen. Deren Ansprüche sind nicht zu vergleichen mit denen von Berufpendlern.

Diese Gemengelage von Verkehrssituationen und Nutzung mit einer Berechnung der Umweltbelastung und der Wirtschaftlichkeit zu erschla­gen, geht meiner Meinung nach völlig am Thema vorbei und ist nicht besonders hilfreich.

Mehr und bessere Abstellanlagen

Ich bin der Ansicht, dass der Transport von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt sein sollte – stattdessen, wie im Artikel beschrieben, sind an Bahnhöfen und Haltestellen ausreichend viele und geeignete Abstellmöglichkeiten einzurichten.

Nahverkehrszüge, S- und U-Bahnen sind nicht nur werktags während der Hauptverkehrszeiten voll oder überfüllt. Auch wenn Fahrradtransportierende Rücksicht nehmen und aufpassen, dass sie niemanden behindern, kommt es dennoch zu Problemen, wenn im betroffenen Eingangsbereich Personen mit Rollator, im Rollstuhl oder mit Kinderwagen oder in Begleitung kleiner Kinder ein- oder aussteigen wollen. Es wurden auch schon Fahrradtransportierende gesehen, die mit ihrem Rad drei Sitzplätze blockieren oder ihr Rad an die Tür lehnen (in der Annahme, dass der Bahnsteig auf der anderen Seite sein werde oder Fahrgäste zum Ein- oder Aussteigen auch eine andere Tür benutzen können). Ganz pfiffige Zeitgenossen setzen sich schon in der Bahn in den Sattel, sodass sie, sobald sich die Türen öffnen, als erste die Wartenden auf dem Bahnsteig erschrecken können.

Da viele Haltestellen und Bahnsteige barrierefrei zu erreichen sind, fühlen sich manche Radfahrer eingeladen, bis zu dem Punkt auf dem Bahnsteig zu radeln, bei dem sie einsteigen wollen. Das ist, insbesondere für den Radler, gefährlich und alle anderen können sich belästigt oder gefährdet fühlen.

Wer gut schmiert, der gut fährt – doch Kettenfett auf der Kleidung von Mitreisenden ruiniert deren Hosen und Röcke. Auch sonstiger Dreck von Fahrrädern und auf der Ausrüstung mancher Radler kann die Bekleidung von Mitreisenden für den geplanten Anlass, Fahrt zur Arbeit oder ins Theater, unpassend machen.

Nur wenn ein Fahrrad auf der Radtour kaputt geht, sollte man es in der Bahn nach Hause transportieren dürfen – quasi als sperriges Gepäckstück auf Rädern.

Fehlbelegungen

Innerhalb der Fahrradabteile könnte man es wohl zulassen. Jedoch sind diese meist bereits durch Fahrgäste ohne Rad ausgelastet, so dass dann Fahrgäste mit Rad irgendwo einsteigen, was ich für nicht günstig halte. Allerdings bin ich der Ansicht, dass wieder Fahrradwagen, die an der Spitze oder Ende des Zuges angehängt sind, wieder eingesetzt werden. Dort werden nur die Fahrräder abgegeben, Man erhält eine Marke und sagt, an welchem Bahnhof man wieder aussteigt und erhält das Rad zurück. Dies kostet ggf. ein, zwei Minuten längere Haltezeit, würde aber den Komfort für alle erhöhen und die Mitnahme von Fahrrädern generell erleichtern. Dazu muss natürlich auch wieder mehr Personal bereit gestellt werden, das die Annahme und Ausgabe bewerkstelligt. Aber auch seitens der Politik muss man wissen, was man will. Sollen die Städte und auch ländliche Strukturen wieder lebenswerter und vor allem klimafreundlicher werden, dann muss dafür auch ein Umdenken erfolgen und ein Einsatz geleistet werden. Im Übrigen gab es so etwas schon mal.

Besser ohne Fahrgäste

Aus Umweltsicht ist die Fahrradmitnahme im Zug nur halb so gut wie die Benutzung des Zuges ohne Fahrrad, lese ich in dem o.g. Beitrag. Dem kann ich nur hinzufügen, ohne Fahrgäste fährt der Zug aufgrund des minderen Gewichts noch umweltfreundlicher.

Unsere Züge sollten doch so gut mit Waggons ausgestattet und die Taktung so angelegt sein, dass jeder Passagier - ob mit oder ohne Fahrrad, Rollstuhl, Kinderwagen - zufriedenstellend befördert werden kann. Unsere kaputt gesparte DB kann das im Moment nicht leisten. Ich wehre mich dagegen, dass einer Mängelverwaltung noch Vorschub geleistet wird und wir darüber diskutieren, wer mit der DB wann fahren darf.

Nur als Pannenhilfe

Ich selber mache das nur, wenn das Fahrrad eine Panne hat. Mit meinem Pedelec fahre ich von Warnemünde bis Südstadt (ca. 20 km) ca. 1 Stunde. Zu Fuss und ÖPNV benötige ich die gleiche Zeit von Tür zu Tür. Allerdings verdient der ÖPNV und der Staat an mir. Aber ich habe volles verständnis für diejenigen, die das Fahrrad als Zubringer zur S-Bahn benutzen und es auch mitnehmen - besser als ein Auto zu nehmen. In einer menschengerechten Stadt bestünde kein Zwang zum Radfahren oder Bahn und Bus. In Rostock kommt man von einer auf die andere Warnowseite nur mit Bus oder Fähre. Ansonsten müssen Radfahrer (Cargobikes sowieso) immer außen rum. Also statt 4 sind das dann locker 20 km. Sich 2 Fahrräder zuzulegen und diese dann über Nacht irgendwo am Bahnhof abzustellen ist m.E. unzumutbar. Meiner Tochter wurden auf diese Weise schon 2 Sättel gestohlen. Und wer von den Autofahrern legt sich 2 Fahrzeuge zu, die er dann jeweils am Bahnhof abstellt? Ein Fahrrad beansprucht in der Bahn Platz. An dessen Stelle könnten 2-3 Personen stehen. Aber ein 150 kg schwerer Mensch beansprucht auch den Platz von 3 schlanken Personen. Im Gegensatz zum Fahrradbesitzer braucht er nur einen Fahrschein ziehen.

Nur mit Reservierung?

Die Frage, ob an der aktuellen Praxis der Fahrradmitnahme in Nahverkehrs- bzw. Regionalzügen etwas geändert werden muss, kann meiner Meinung nach nicht nur auf die Hauptverkehrszeit bezogen betrachtet werden. Ich wohne in einer Stadt, die kein schnell erreichbares und für meine Zwecke ausreichend großes Naherholungsgebiet aufweist. D.h. wenn ich eine längere Radtour oder Wanderung machen möchte, bin ich - da ich auf ein Auto verzichte - darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln einen anderen Ort aufzusuchen. Folgende Probleme gibt es dabei:

  • In den S-Bahnen sind meistens Klappsitze in den sogenannten Fahrradabteilen eingebaut. Diese Klappsitze erfreuen sich bei vielen Reisenden, die weder ein Fahrrad noch einen Kinderwagen mit sich führen, sehr großer Beliebtheit. Das heißt, man muss jedesmal darum bitten, dass der erforderliche Platz - das sind etwa vier Klappsitzbreiten allein für das Rad - frei gemacht wird. Dazu hat nicht jeder Radfahrer Lust, von daher stehen viele Radler mit ihrem Rad dann doch wieder in den Einstiegsräumen. Dies sorgt für Verzögerungen beim Ein- und Ausstieg und in Folge dessen für Verspätungen und ggf. Anschlussverluste.
  • Es gibt keine vernünftigen Einrichtungen, an denen man das Rad befestigen könnte. D.h. es droht umzufallen, man muss es festhalten etc. Dazu muss gesagt werden, dass ich die Fahrradhalter in den ICs oder mittlerweile auch wieder ICEs zwar gut finde, diese stehen aber viel zu dicht. Man muss schon zwischen zwei Räder treten können, auch um ein Schloss anzubringen; bei der aktuellen Anordnung kommen sich die Lenker der einzelnen Räder ins Gehege.
  • Die Anzahl der maximal mitnehmbaren Räder ist häufig - es gibt Ausnahmen - nicht angegeben. Die Folge besonders an Tagen schönen Wetters: die Räder werden aneinander gelehnt, ich habe schon erlebt, wie es dabei zu Beschädigungen oder auch ölverschmierten Hosen gekommen ist. Man muss immer bedenken: in Schienenfahrzeugen müssen sich Reisende so sichern, dass der Zug jederzeit ohne dass jemand zu Schaden kommt, eine Zwangs-/Not- oder Schnellbremsung einlegen kann. Das gleiche gilt für die Fahrräder. Diese müssen so gesichert sein, dass sie eine Schnellbremsung etc. unbeschadet überstehen. Bei den aktuell entstehenden Fahrradknäueln ist dies nicht gewährleistet.
  • Häufig sind für den Notfall freizuhaltende Flächen ebenfalls von Rädern oder ggf. dann auch Reisenden zugestellt, so dass ein Sicherheitsproblem besteht.
  • Gleichzeitig kann man beobachten, dass es in manchen Regionen die Regelung gibt, dass z.B. vor 9 Uhr von mo-fr außer an Feiertagen für die Fahrradmitnahme eine Fahrkarte zu lösen ist. In diesen Regionen gibt es aber Züge, z.B. solche, die gegen die Lastrichtung verkehren, wo genug Platz ist, dass eine gewisse Anzahl an Fahrrädern mitgenommen werden kann, wieso dann eine Abschreckungs- und Strafgebühr? Diese löst doch das Problem nicht.
  • Das jetzige Modell hat schon häufig dazu geführt, dass bei Überbeanspruchung des Fahrradabteils durch zuviele Räder und Begleitpersonen der Zug nicht weiterfahren konnte, vor allem weil die Türen nicht geschlossen werden konnten (da die Lichtschranke ein Hindernis wahrnahm). Es gab schon einige Fälle, da konnte die Problematik erst durch die vom Lokführer herbeigerufene Bundespolizei gelöst werden.
  • Vielen Radfahrern, die das Rad mit in den Zug nehmen, fahren mit dem Rad auf den Bahnsteigen. Das ist verboten und geht gar nicht. Sie gefährden damit, dass die Bahnen überhaupt noch Räder mitnehmen. Häufig haben Radfahrer auch alle Zeit der Welt beim Ein- oder Ausstieg, dass der Zug einen Fahrplan hat, ist vielen nicht bekannt.

Fazit: Wo nur begrenzt Platz ist, kann auch nur eine begrenzte Anzahl - in dem Fall von "Fahrrädern mit Begleitpersonen" befördert werden. Als ersten Schritt gehört der Großteil der Klappsitze ausgebaut. Es sollten - da ja die Räder nicht diebstahlsicher befestigt werden können - nur so viele Klappsitze im Fahrradabteil verbleiben, dass sich Radler, die auf ihr Rad aufpassen müssen, setzen können und ggf. 1-2 weitere für Personen mit Kinderwagen. In einem weiteren Schritt - ggf. erst bei der Umstellung der Fahrzeuge - wären geeignete Abstellanlagen für Fahrräder in die Fahrradabteile einzubauen. Da mittlerweile fast jeder ein Handy hat, wäre ich ein Fan davon, ca. 75 Prozent der Fahrradplätze im jeweiligen Zug des Nah- und Regionalverkehrs über eine Reservierung per Handy zu vergeben. Kommt jemand nicht, kann immer noch ein anderes Rad den Platz einnehmen. Auf Grund des im Artikels angesprochenen Umweltvorteils der Bahn, der durch zuviele mitgenommene Räder schwindet, kann es niemals Ziel sein, allen die ein Fahrrad mitnehmen wollen dies auch jederzeit zu ermöglichen.

Ich fasse zusammen: Das Problem muss insgesamt betrachtet und gelöst werden, und es ist nicht sinnvoll, hier eine Extrabehandlung der Hauptverkehrszeit vorzunehmen. Ihre Hausaufgaben müssen aber wohl beide Seiten machen, Anbieter und Nutzer, soll es zu einer Verbesserung und Entspannung der Situation kommen. Ich persönlich verzichte sogar auf Reisen mit dem Zug aufs Rad, weil so, wie die Fahrradmitnahme derzeit organisiert ist, Konflikte vorprogrammiert sind. Nur bei den Zügen des Fernverkehrs stellt sich dies anders dar.

 

Dieser Artikel von Wolfgang Dietrich Mann ist in mobilogisch!, der Vierteljahres-Zeitschrift für Ökologie, Politik und Bewegung, Heft 3/2018, erschienen. Dieser Beitrag wurde in den GRV-Nachrichten Nr. 110 zuerst veröffentlicht. Hier erscheint er leicht gekürzt.

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